13. Juli 2022 Ι DSC GmbH

DSC Add-On "Abwendungsvereinbarung für SAP for Utilities" bei der Energieversorgung Oberhausen AG im Einsatz

evo Energieversorgung Oberhausen AG

Energieversorgung Oberhausen AG setzt zukünftig zur Vermeidung einer Unterbrechung der Strom- und Gasversorgung bei ihren Kunden in der Grund- und Ersatzversorgung auf DSC-Add-On-Lösung

Die in der EnWG-Novelle 2021 enthaltenen Gesetzesänderungen verpflichten Energieversorgungsunternehmen zur Einführung strengerer Normen für den Verbraucherschutz. Strom- und Gasversorger sind zukünftig dazu verpflichtet, berechtigten Kunden im Zusammenhang mit einer angedrohten Versorgungssperre ein Angebot für eine Abwendungsvereinbarung anzubieten. Das DSC Add-On Abwendungsvereinbarung für SAP for Utilities (IS-U) bietet eine Lösung für diese Thematik. Indem ein Kunde der Abwendungsvereinbarung zustimmt, verpflichtet er sich im Gegenzug einen Ratenplan abzuzahlen. Der Versand von Abwendungsvereinbarungen, die Überwachung angebotener Abwendungsvereinbarungen sowie das Anlegen von Ratenplänen zu angenommen Abwendungsvereinbarungen erfolgen weitestgehend automatisiert. Diese Ratenpläne bleiben von einer Verbrauchsabrechnung unberührt und können so gemäß den Vorgaben der Bundesnetzagentur über einen längeren Zeitraum angeboten werden.

Kundenstimme

„Die Zusammenarbeit im Projekt-Team mit den Mitarbeitenden der DSC gestaltete sich – wie aus früheren Projekten gewohnt – harmonisch. Durch die flexible Arbeitsweise konnten wir innerhalb kurzer Zeit eine für uns optimierte Lösung umsetzen. Das Add-On der DSC hat uns sowohl im Hinblick auf den Funktionsumfang als auch in Bezug auf die Prozessautomatisierung überzeugt. Damit haben wir eine kundenorientierte und zugleich effiziente Lösung für unseren Prozess Sperrankündigung im Einsatz.“

Dirk Lübbers, Forderungsmanagement, Energieversorgung Oberhausen AG

DSC-Add-On Abwendungsvereinbarung 2.0 für die Energiewirtschaft

Unsere Lösung befindet sich derzeit bei mehr als 10 EVU in der Implementierung

und erfüllt die neusten gesetzlichen Anforderungen resultierend aus der EnWG-Novelle 2022

Abwendungsvereinbarung für EVU

Weiterentwicklung der bestehenden Add-On Lösung für eine durchgängige Abbildung unter SAP for Utilities (IS-U) für Energieversorgungsunternehmen

Die DSC Abwendungsvereinbarung für SAP for Utilities 2.0 bietet Ihren Kunden eine unterschriftsreife und gesetzeskonforme Abwendungsvereinbarung über die geforderten Ratenlaufzeiten an, ohne hierbei in einen Konflikt mit der bevorstehenden Jahresverbrauchsabrechnung zu geraten.

Die in der EnWG-Novelle 2021 enthaltenen Gesetzesänderungen verpflichten Energieversorgungsunternehmen zur Einführung strengerer Normen für den Verbraucherschutz. Strom- und Gasversorger sind seitdem verpflichtet, ihren Kunden zusammen mit der Androhung der Versorgungssperre eine unterschriftsreife Abwendungsvereinbarung für diese Maßnahme anzubieten. Ein daraus resultierender Ratenplan kann zu Konflikten mit einer anstehenden Verbrauchsabrechnung führen. Die neue EnWG Novelle 2022 verpflichtet Energieversorger außerdem dazu, neben den bereits bestehenden Vorgaben noch weitere Vorgaben umzusetzen. Diese sehen u. a. vor, dass bereits ab der Sperrandrohnung eine Abwendungsvereinbarung auf Verlangen des Kunden angeboten werden muss.

Das DSC Add-On Abwendungsvereinbarung für SAP for Utilities (IS-U) 2.0 bietet eine weitestgehend vollautomatisierte Lösung für diese Vorgaben aus den EnWG-Novellen (2021, 2022). Ratenpläne aus Abwendungsvereinbarungen bleiben von einer Verbrauchsabrechnung unberührt und können so gemäß den Vorgaben der Bundesnetzagentur über einen längeren Zeitraum angeboten werden.

Kontaktieren Sie uns gerne für weiterführende Informationen oder für eine Präsentation unserer Lösung.

 

Im folgenden erhalten Sie eine Übersicht der Leistungsbestandteile (Auszug) unserer Lösung.

Funktionsumfang DSC Add-On Abwendungsvereinbarung für SAP for Utilities (IS-U):

  • Abwendungsvereinbarung auf Kundenverlangen ab der Sperrandrohung
    • Eigene Transaktion zur Erstellung von Abwendungsvereinbarungen auf Kundenverlangen
    • Individuelle Erstellung im Rahmen vorher definierter Regeln
    • Berechtigungsprüfungen
    • Druck über Korrespondenzcontainer möglich
  • Abwendungsvereinbarung als Anhang zur Sperrankündigung
    • Bereitstellung eines Funktionsbausteins zur Einbindung in das Formular der Sperrankündigung.
    • Der Funktionsbaustein liefert Variablen, ob eine Abwendungsvereinbarung beigefügt wird und falls ja, werden die entsprechenden Textvariablen für Ratenzusammensetzung, Laufzeit, Start, Ende und Weiteres bereitgestellt.
    • Falls eine Abwendungsvereinbarung angeboten werden soll, enthält das Sperrankündigungsschreiben automatisiert einen Anhang mit einer personalisierten Abwendungsvereinbarung.
  • Funktion zur Überwachung/Auswertung der angebotenen Abwendungsvereinbarung
    • Auswertung und Anzeige der erstellten Abwendungsvereinbarungen
    • Beendigung des Angebots nach Erreichen einer Frist oder ausgeführter Sperrung
    • Anzeige der Ursprungsposten
    • Getrenntes Monitoring für unterschiedliche Abwendungsvereinbarungen resultierend aus einem der beiden Prozesse möglich, wenn beispielsweise unterschiedliche Fachbereiche zuständig sind
  • Annahme der Abwendungsvereinbarung
    • Liegt die Information über eine angenommene Abwendungsvereinbarung vor, wird der betreffende Ratenplan automatisiert aufgebaut und die gemahnten Posten werden ausgeglichen. Für die kommende Rechnung gelten die der Abwendungsvereinbarung zugrundeliegenden Posten somit als ausgeglichen. Dadurch ist es möglich, eine Abwendungsvereinbarung mit den damit verbundenen Raten weit über die nächste Turnusabrechnung hinaus anzubieten.
    • Das Korrespondenzereignis zum erzeugten Ratenplan kann für die spezifischen Belange der Abwendungsvereinbarung verwendet/angepasst werden.
    • Die so entstehenden Raten sind in allen bestehenden Standardfunktionen sichtbar und können darüber bearbeitet werden.

Folgende Positionen können Im Rahmen der Add-On-Implementierung individuell an Ihre Prozesse angepasst werden:

  • Überwachungsfunktion für neu erzeugte Sperrbelege
  • Prüfung auf Gewährung einer Abwendungsvereinbarung
    • Mindestfrist seit letzter Abwendungsvereinbarung und Stammdatenprüfung Kundengruppe, Stammdaten, Tarife usw.)
  • Prüfung Postenzusammensetzung auf sperrrelevante Beträge
    • Beispiel: 1/6 letzte JVA oder 2 Abschläge, mindestens 100 € pro Sparte
  • Folgeprozesse
    • Über ein besonderes Ratenmahnverfahren können die besonderen Fristen und Anforderungen der Abwendungsvereinbarung gewahrt werden.
    • Falls die Abwendungsvereinbarung scheitert, kann die Beitreibung für die betreffenden Posten direkt mit verkürzten Mahnfristen oder direkter Sperrbeauftragung fortfahren.
    • Folgeprozesse wie z. B. Rechnungslegung, externe Beitreibung oder erneute Sperre mit gleicher Energiespartenzuordnung können individuell abgebildet werden.

Abwendungsvereinbarung für die Versorgungswirtschaft

DSC entwickelt Lösung für eine durchgängige Abbildung unter SAP for Utilities (IS-U) für Energieversorgungsunternehmen

Änderungen gem. der EnWG-Novellen 2021/2022 für die Grundversorgungsverordnungen

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