Abwendungsvereinbarung für EVU

DSC entwickelt Lösung für eine durchgängige Abbildung unter SAP for Utilities (IS-U) für Energieversorgungsunternehmen

Änderungen gem. der EnWG-Novelle 2021 für die Grundversorgungsverordnungen

Die in der EnWG-Novelle 2021 enthaltenen Gesetzesänderungen verpflichten Energieversorgungsunternehmen zur Einführung strengerer Normen für den Verbraucherschutz. Strom- und Gasversorger sind zukünftig verpflichtet, ihren Kunden zusammen mit der Androhung der Versorgungssperre eine unterschriftsreife Abwendungsvereinbarung für diese Maßnahme anzubieten. Ein daraus resultierender Ratenplan kann zu Konflikten mit einer anstehenden Verbrauchsabrechnung führen. Das DSC Add-On Abwendungsvereinbarung für SAP for Utilities (IS-U) bietet eine vollautomatisierte Lösung für diese Thematik. Ratenpläne aus Abwendungsvereinbarungen bleiben von einer Verbrauchsabrechnung unberührt und können so gemäß den Vorgaben der Bundesnetzagentur über einen längeren Zeitraum angeboten werden.

Kontaktieren Sie uns gerne für weiterführende Informationen oder für eine Präsentation unserer Lösung.

 

Im folgenden erhalten Sie eine Übersicht der Leistungsbestandteile (Auszug) unserer Lösung.

Funktionsumfang DSC Add-On Abwendungsvereinbarung für SAP for Utilities (IS-U):

  • Abwendungsvereinbarung als Anhang zur Sperrankündigung
    • Bereitstellung eines Funktionsbausteins zur Einbindung in das Formular der Sperrankündigung.
    • Der Funktionsbaustein liefert Variablen, ob eine Abwendungsvereinbarung beigefügt wird und falls ja, werden die entsprechenden Textvariablen für Ratenzusammensetzung, Laufzeit, Start, Ende und Weiteres bereitgestellt.
    • Falls eine Abwendungsvereinbarung angeboten werden soll, enthält das Sperrankündigungsschreiben automatisiert einen Anhang mit einer personalisierten Abwendungsvereinbarung.
  • Funktion zur Überwachung/Auswertung der angebotenen Abwendungsvereinbarung
    • Auswertung und Anzeige der erstellten Abwendungsvereinbarungen
    • Beendigung des Angebots nach Erreichen einer Frist oder ausgeführter Sperrung
    • Anzeige der Ursprungsposten
  • Annahme der Abwendungsvereinbarung
    • Liegt die Information über eine angenommene Abwendungsvereinbarung vor, wird der betreffende Ratenplan automatisiert aufgebaut und die gemahnten Posten werden ausgeglichen. Für die kommende Rechnung gelten die der Abwendungsvereinbarung zugrundeliegenden Posten somit als ausgeglichen. Dadurch ist es möglich, eine Abwendungsvereinbarung mit den damit verbundenen Raten weit über die nächste Turnusabrechnung hinaus anzubieten.
    • Das Korrespondenzereignis zum erzeugten Ratenplan kann für die spezifischen Belange der Abwendungsvereinbarung verwendet/angepasst werden.
    • Die so entstehenden Raten sind in allen bestehenden Standardfunktionen sichtbar und können darüber bearbeitet werden.

Folgende Positionen können Im Rahmen der Add-On-Implementierung individuell an Ihre Prozesse angepasst werden:

  • Überwachungsfunktion für neu erzeugte Sperrbelege
  • Prüfung auf Gewährung einer Abwendungsvereinbarung
    • Mindestfrist seit letzter Abwendungsvereinbarung und Stammdatenprüfung Kundengruppe, Stammdaten, Tarife usw.)
  • Prüfung Postenzusammensetzung auf sperrrelevante Beträge
    • Beispiel: 1/6 letzte JVA oder 2 Abschläge, mindestens 100 € pro Sparte
  • Folgeprozesse
    • Über ein besonderes Ratenmahnverfahren können die besonderen Fristen und Anforderungen der Abwendungsvereinbarung gewahrt werden.
    • Falls die Abwendungsvereinbarung scheitert, kann die Beitreibung für die betreffenden Posten direkt mit verkürzten Mahnfristen oder direkter Sperrbeauftragung fortfahren.
    • Folgeprozesse wie z. B. Rechnungslegung, externe Beitreibung oder erneute Sperre mit gleicher Energiespartenzuordnung können individuell abgebildet werden.

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Abwendungsvereinbarung für die Versorgungswirtschaft

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