31. März 2023 Ι DSC GmbH
Abwendungsvereinbarung für EVU
Weiterentwicklung der bestehenden Add-On Lösung für eine durchgängige Abbildung unter SAP for Utilities (IS-U) für Energieversorgungsunternehmen
Die DSC Abwendungsvereinbarung für SAP for Utilities 2.0 bietet Ihren Kunden eine unterschriftsreife und gesetzeskonforme Abwendungsvereinbarung über die geforderten Ratenlaufzeiten an, ohne hierbei in einen Konflikt mit der bevorstehenden Jahresverbrauchsabrechnung zu geraten.
Die in der EnWG-Novelle 2021 enthaltenen Gesetzesänderungen verpflichten Energieversorgungsunternehmen zur Einführung strengerer Normen für den Verbraucherschutz. Strom- und Gasversorger sind seitdem verpflichtet, ihren Kunden zusammen mit der Androhung der Versorgungssperre eine unterschriftsreife Abwendungsvereinbarung für diese Maßnahme anzubieten. Ein daraus resultierender Ratenplan kann zu Konflikten mit einer anstehenden Verbrauchsabrechnung führen. Die neue EnWG Novelle 2022 verpflichtet Energieversorger außerdem dazu, neben den bereits bestehenden Vorgaben noch weitere Vorgaben umzusetzen. Diese sehen u. a. vor, dass bereits ab der Sperrandrohnung eine Abwendungsvereinbarung auf Verlangen des Kunden angeboten werden muss.
17. Dezember 2021 Ι DSC GmbH
Abwendungsvereinbarung für EVU
DSC entwickelt Lösung für eine durchgängige Abbildung unter SAP for Utilities (IS-U)
Änderungen gem. der EnWG-Novelle 2021 für die Grundversorgungsverordnungen
Die in der EnWG-Novelle 2021 enthaltenen Gesetzesänderungen verpflichten Energieversorgungsunternehmen zur Einführung strengerer Normen für den Verbraucherschutz. Strom- und Gasversorger sind zukünftig verpflichtet, ihren Kunden zusammen mit der Androhung der Versorgungssperre eine unterschriftsreife Abwendungsvereinbarung für diese Maßnahme anzubieten. Ein daraus resultierender Ratenplan kann zu Konflikten mit einer anstehenden Verbrauchsabrechnung führen. Das DSC Add-On Abwendungsvereinbarung für SAP for Utilities (IS-U) bietet eine vollautomatisierte Lösung für diese Thematik. Ratenpläne aus Abwendungsvereinbarungen bleiben von einer Verbrauchsabrechnung unberührt und können so gemäß den Vorgaben der Bundesnetzagentur über einen längeren Zeitraum angeboten werden.
Kontaktieren Sie uns gerne für weiterführende Informationen oder für eine Präsentation unserer Lösung.
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