30. Juni 2021 Ι DSC GmbH
EnWG Novelle – Änderung der Grundversorgungsverordnung
Mit der anstehenden Änderung der Grundversorgungsverordnung (z. B. § 19 Strom GVV) im Rahmen der Novellierung des EnWG müssen Grundversorger – unabhängig vor der zum 01.04.2022 anstehenden Regulierung im Niederspannungsbereich Strom – ihre Sperrprozesse schon jetzt zeitnah und grundlegend anpassen.
Für Sperren werden geänderte Ankündigungsfristen und Rahmenbedingungen sowie eine dynamische Zahlungsanalyse und die Berücksichtigung von Vorauszahlungen notwendig.
Mit unserem Add-On Versorgungssperrung im Mehr-Systeme-Modell können diese Änderungen problemlos umgesetzt werden.
Sie haben Fragen zu den neuen Prozessen und Vorgaben? Sprechen Sie uns an.